Die DS-GVO und die Umsetzung der enthaltenen Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten stellt nicht wenige Unternehmen vor einige Herausforderungen. In elf Kapiteln mit insgesamt 99 Artikeln werden Anwendungsbereiche, Rechte, Pflichten, Verantwortliche und Sanktionen beschrieben, welche die Umsetzungen des Datenschutzes für die EU vereinheitlichen und transparenter gestalten sollen.
Zentrale Punkte der DS-GVO sind das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, wenn dies durch Betroffene gefordert wird, sowie die Pflicht zur Löschung, wenn der Grund für eine Verarbeitung nicht mehr gegeben ist. In Zeiten moderner Datenverarbeitungssysteme und der zunehmenden Digitalisierung wird schnell vergessen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht nur digital erfolgt.Häufig sind im Unternehmen personenbezogene Daten auch noch in Papierform abgelegt (z.B. Personalakten, handschriftliche Notizen, ausgedruckte E-Mail und Angebote u.ä.). Auch diese müssen gesetzeskonform vernichtet und entsorgt werden, d.h. auch bei der Entsorgung von Papierdokumenten ist dafür Sorge zu tragen, dass vertrauliche Informationen nicht durch Unbefugte eingesehen oder rekonstruiert werden können.
Es reicht nicht aus, Dokumente und Notizen, welche vertrauliche Daten wie Name, Telefonnummer oder E-Mailadresse eines Kunden enthalten, zu Papierknäuel zu formen oder in grobe Stücke zu zerreißen und diese im Papierkorb zu versenken. Eine datenschutzkonforme Aktenvernichtung ist ein Muss für jedes Unternehmen.
Die DIN 66399 – „Büro- und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern“ – hilft Ihnen bei der Ermittlung des individuellen Schutzbedarfes. Hierzu bestimmen Sie zunächst die Schutzklasse (Schutzklasse 1-3). Je nach Schutzklasse ergeben sich dann die entsprechenden Sicherheitsstufen, die für die gespeicherten Daten ihre Anwendung finden und Vorgaben zur Vernichtung enthalten.
DSGVO-konform: Mittels Löschkonzept erfassen und dokumentieren Sie die Löschung bzw. Vernichtung von personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
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