Im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit stehen wir kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserer Region unterstützend zur Verfügung - ob als Berater, Umsetzer oder eben Mit-Denker.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen, die über die zwanzig Geschäftsjahre gewachsen sind und sich sowohl in den Köpfen der jüngeren als auch in jenen der älteren ACRIBIT-Generationen widerspiegeln.
Die aktuelle Gesetzgebung verlangte auch von unserem Unternehmen das Aufbauen eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems nach EU-Datenschutz-Grundverordnung, das gemeinsam mit dem internen Datenschutzbeauftragten (DEKRA) und einer externen Fachkraft für Datensicherheit eingeführt wurde. Jenes wird seither stetig weiter entwickelt und verbessert.
Profitieren auch Sie von unserem Erfahrungsschatz und einem Netzwerk aus IT-Sicherheitsberatern, Wirtschaftsprüfern und Juristen.
Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Fachkraft, die Sie ab sofort als externer Datenschutzbeauftragter berät und begleitet? Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der am 25.05.2018 inkraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Als IT-Systemhaus beraten wir Sie dabei, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Dabei ist uns eine langjährige Zusammenarbeit, in der wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, wichtig.
Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wünschen sich aber während der Umsetzung sowie Evaluierung Unterstützung? Sie haben einen gesetzlich bestellten Datenschutzbeauftragten und wünschen für diesen externe Beratung? Wir sind für Sie da.
Einer der wichtigsten Faktoren für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit ist das persönliche Engagement der Mitarbeiter. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter.
Als Unternehmen sind Sie nachweispflichtig, dass die Rechtskonformität bei der Datenverarbeitung gemäß DSGVO eingehalten wird. Ferner müssen Sie dokumentieren, warum und in welchen Prozessen sie persönliche Daten verarbeiten. Diese Dokumente sind stets verfügbar zu halten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für Ihr Unternehmen.
„Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, dass Sie keine Freiheit der Meinungsäußerung brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.“
Das Datenschutzmanagement Ihres Unternehmens kann nicht pauschal abgebildet werden. Um für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln und umzusetzen, müssen vorab alle relevanten Bereiche identifiziert und die Kritikalität der jeweiligen Datenverarbeitung analysiert werden. Die Umsetzung erfolgt in den untenstehenden vier Phasen.
Wir führen zunächst die Erstanalyse (Datenschutz-Audit) durch. Diese bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte. Im Ergebnis entsteht ein geprüfter Auditbericht mit Handlungsempfehlungen.
Je nach Ergebnis und den sich ergebenen Handlungsempfehlungen wissen wir, welche Bausteine hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO einzusetzen sind. Wir helfen Ihnen, die Handlungsempfehlungen umzusetzen und übernehmen, falls notwendig, die Bereitstellung des externen Datenschutzbeauftragten.
Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen darüber hinaus bei der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Die letzte und fortlaufende Phase ist die Evaluierung, welche den Prozess der kontinuierlichen Überprüfung der umgesetzten Anforderungen vorsieht und in einem regelmäßigen Turnus durchzuführen ist.